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23.11.2020,  

- 06.02.2021

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Anmeldung zu Gesellen- und Abschlussprüfungen - Sommertermin 2021

Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2021 beenden und deren Berufausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, werden - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen - zu den Sommerprüfungen 2021 zugelassen.

Die Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen sind mit den erforderlichen Unterlagen von den Lehrlingen (Auszubildenden) bzw. Ausbildenden (mit Zustimmung der Lehrlinge) bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47 - 49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, einzureichen.

Anmeldeschluss ist der 05. Februar 2021

Später eingehende Anmeldungen können zum Sommerprüfungstermin 2021 nicht mehr berücksichtigt werden. Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus sind auch Anmeldevordrucke bei der Handwerkskammer erhältlich bei:

Katrin Backes

Sachbearbeiterin
Telefon 0681 5809-122
Fax 0681 5809222-122
k.backeshwk-saarland.REMOVE-THIS.de

Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis spätestens 5. Februar 2021 eingereicht werden.