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Sonderausbildung

Die Agentur für Arbeit unterstützt die Ausbildung zum Schreiner in vielen Fällen, insbesondere durch die Einrichtung von Sonderausbildungsmaßnahmen (außerbetriebliche Lehrstellen) bei verschiedenen Maßnahmeträgern. Sonderausbildungsmaßnahmen eröffnen Jugendlichen mit Defiziten verschiedenster Art die Möglichkeit, eine Lehre im Holzbereich zu durchlaufen. Dies gilt insbesondere für die Ausbildung zum Fachpraktiker für Holzbearbeitung. Damit ist aufgrund entsprechender Feststellungen durch die Agentur für Arbeit eine Lehre für behinderte Menschen gemeint, bei denen eine Ausbildung zum Schreiner nicht erfolgversprechend erscheint. 

Fachpraktiker/-in für Holzbearbeitung


Auf der Basis der Rahmenrichtlinie für Ausbildungsordnungen für behinderte Menschen ist die Ausbildungsregelung zum/zur Fachpaktiker/-in für Holzverarbeitung vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung im Dezember 2010 verabschiedet und im Frühjahr 2011 veröffentlicht worden.

Sie ersetzt die vom Hauptausschuss des Bundesinstitutes für Berufsbildung veröffentlichte Musterregelung Nr. 60 zum/zur Holzbearbeiter/-in aus dem Jahr 1983.

Der Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung basiert auf den Bezugsberufen Tischler und Holzmechaniker. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

Den Handwerkskammern wird diese Musterregelung zum/zur Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung vom DHKT empfohlen.

Maßnahmenträger

 

Im Saarland gibt es verschiedene Maßnahmenträger. Die Vermittlung erfolgt jeweils über die Agentur für Arbeit.