DER SCHREINERBERUF
Allgemein
Anforderungen an Schreiner
- Handwerkliches Geschick
- Freude am Umgang mit dem Werkstoff Holz
- Räumliches Vorstellungsvermögen
- Zeichnerisches Talent
- Formgefühl
- Technisches Verständnis
- Interesse an der Arbeit mit modernen, auch computergesteuerten Maschinen
- Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen
- Körperliche Fitness
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Ausbildung
Das Ausbildungsprofil
Das Ausbildungsprofil für Tischler und Schreiner enthält die wesentlichen Strukturmerkmale der Ausbildung. In knappen Worten beschreibt es die unterschiedlichen Arbeitsgebiete, für die sich die Lehrlinge in ihrer Lehre qualifizieren. Das Ausbildungsprofil gibt es in deutscher, englischer und französischer Sprache.
Die Ausbildungsordnung
Die Ausbildungsordnung „Tischler/Tischlerin“ ist die offizielle Grundlage für die Ausbildung. Sie ist vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen worden und hat damit verbindlichen Rechtscharakter. Das bedeutet, dass die Ausbildung zum Tischler oder Schreiner in Deutschland nur nach den Vorgaben dieser Verordnung durchgeführt werden darf. Sie regelt zum Beispiel, wann und in welcher Form die Prüfungen stattfinden. Die Ausbildungsordnung richtet sich an alle an der Berufsausbildung Beteiligten, insbesondere an den Ausbildenden, den Ausbilder, den Lehrling und die zuständige Handwerkskammer.
Der Ausbildungsrahmenplan
Der Ausbildungsrahmenplan ist die verbindliche Grundlage für die betriebliche Ausbildung der Tischer und Schreiner. Er gibt eine Anleitung zu ihrer zeitlichen und sachlichen Gliederung und beschreibt die Mindestanforderungen, an die sich der Ausbildungsbetrieb zu halten hat. Aufgeführt werden die Ausbildungsinhalte, geordnet nach sachlichen Gesichtspunkten und dem Ausbildungszeitraum, in dem sie vermittelt werden sollen.
Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan
Die Erläuterungen sollen den Umsetzungsprozess der Ausbildungsordnung in den Ausbildungsbetrieben unterstützen. Sie kommentieren die einzelnen Paragraphen der Verordnung und veranschaulichen die generellen Inhalte des Ausbildungsrahmenplans - so, wie es für die Ausbildungspraxis vor Ort notwendig ist. Die Erläuterungen sind als Nachschlagewerk für Ausbilder, Berufsschullehrer und Auszubildende gedacht. Sie können bei der Service + Produkt GmbH bestellt werden.
Der Rahmenlehrplan
Für den Unterricht in der Berufsschule hat die Kultusministerkonferenz der Länder einen Rahmenlehrplan entwickelt. Er ist auf die Ausbildungsverordnung abgestimmt. Die Länder haben die Möglichkeit, den Rahmenlehrplan zu übernehmen oder einen eigenen Lehrplan zu erarbeiten.
Die Rahmenlehrpläne bauen grundsätzlich auf dem Niveau eines Hauptschulabschlusses auf. Sie sind jedoch so offen gestaltet, dass sich die Inhalte an Vorbildung, Lernvermögen, kulturellen Hintergrund und betriebliche Erfahrung der Lehrlinge anpassen lassen.
Die Lehre zum Schreiner
Die Lehre zum Tischler oder Schreiner dauert in der Regel drei Jahre und endet mit der Gesellenprüfung. Vielfältige Informationen findet ihr beim Bundesinnungsverband Tischler Schreiner Deutschland. Die duale Ausbildung gliedert sich in die Arbeit im Betrieb (mit ergänzender überbetrieblicher Schulung) und den Unterricht in der Berufsschule.
Während ihrer Ausbildung helfen die Lehrlinge bei der Abwicklung von Aufträgen. So lernen sie alle Tätigkeiten, die im Betrieb anfallen. Gefertigt wird, was die Kunden bestellen: Möbel, Inneneinrichtungen, Messebauten, Fenster, Türen, Treppen, Wintergärten und vieles mehr. Die Auftragsabwicklung umfasst auch die Planung und Vorbereitung der Arbeitsabläufe im Vorfeld sowie die Lieferung und die Montage.
Die Auszubildenden werden geschult, Erzeugnisse unter gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten zu entwerfen. Sie lernen, je nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit die geeigneten Materialien auszuwählen. Zu diesen zählen Holz und Holzwerkstoffe, Furniere und Kunststoffe, aber auch Glas und Metall. Der Meister oder Ausbilder im Betrieb zeigt den Lehrlingen, wie all diese Werkstoffe zu verarbeiten sind. Dazu gehört, die notwendigen Maschinen und Vorrichtungen einzurichten, zu bedienen und zu warten. Am Ende ihrer Lehre können die Auszubildenden Kundenaufträge eigenständig abwickeln. Bestehen sie die Abschlussprüfungen, erhalten sie ihren Gesellenbrief. Diesem kann auf Wunsch das Ausbildungsprofil beigefügt werden.
Grundlage für die Lehre zum Tischer oder Schreiner ist die Ausbildungsordnung. Den betrieblichen Teil der Ausbildung spezifiziert der Ausbildungsrahmenplan, zu dem es auch Erläuterungen gibt. Der Unterricht in der Berufsschule basiert auf dem Rahmenlehrplan.