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Umsetzung der ÜLU-Förderrichtlinie - Was Betriebe zu beachten haben

Das Bundeswirtschaftsministerium kontrolliert in strengem Maße die Einhaltung der Förderrichtlinien bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU). Dies betrifft insbesondere Fehlzeiten von Lehrlingen während des Lehrganges. Innerhalb einer Lehrgangswoche ist nur ein entschuldigter Fehltag möglich, ansonsten entfällt die Förderung durch das Ministerium.

Als entschuldigt gilt die Fehlzeit nur bei Krankheit, einer gerichtlichen/behördlichen Vorladung oder bei einem Sterbefall eines Verwandten ersten Grades. Die Wohnhandwerker-Ausbildungsbetriebe haben demzufolge zu beachten:

  • Alle Lehrgänge sind von den Auszubildenden zu besuchen; Freistellungen aus betrieblichen Gründen während eines Lehrgangs sind nicht möglich!
  • Bei  unentschuldigten Fehlzeiten werden die dem Bildungsträger entgangenen Zuschüsse von Bund und Land vom Betrieb nachgefordert. Schon in Rechnung gestellte oder angeforderte ÜLU-Gebühren bleiben fällig. Nur in Ausnahmefällen kann eine kostenlose Nachschulung erfolgen!

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